Nach jedem neuen Artikel stellt sich verstärkter die Frage nach rechtlichen Grundlagen. Manche meiner Eindrücke sind so subjektiv, dass sie kaum einer wirklichen Reflexion entsprechen, geschweige denn jemanden weiterhelfen würden. Dennoch sind es meine „Impressionen“, die ich selbstverständlich hier auch festhalten möchte. Doch kann ich sagen: „Schlechter Lehrer, motiviert Schüler nicht und ist inzwischen wahrscheinlich schon berufsverdrossen„. Wahrscheinlich schon, aber ich muss auf jeden Fall gewährleisten, dass durch keinerlei Angaben herauszufinden ist, um wen es sich handelt.
Also ein neues Problem: Ich muss anonymisierten bzw. pseudonymisieren. Und nicht nur die Lehrerpersönlichkeiten, sondern auch die Schule mit ihren Besonderheiten. Sonst führe ich doch auf Umwegen genau dazu, was ich ja eigentlich „verheimlichen“ will. Dementsprechend muss ich mir in einem privaten Artikel eine Legende erstellen und trotzdem auch bei den Formulierungen beachten, keine Hinweise zu geben! Möglicherweise ein Nachteil von ePortfolios!? Denn arbeite ich dann zum Schluss nicht einfach nur noch mit Legenden und das ePortfolio gestaltet sich umständlicher, als die „normalen“ Mitschriften?
Ein weiteres Problem: Jetzt, wo ich hier schon einmal alles zusammen gestellt habe, würde es mir für meine eigene Struktur sehr helfen, gleichzeitig auch die gelesene Literatur dem Artikel beizufügen. Doch auch da schränkt mich die rechtliche Situation stark ein. Ich könnte sie mir also auch wieder privat hochladen und so hätte zu mindestens ich immer einen Speicherort für die Dateien verschiedener Plattformen. Allerdings würde es mir doch besser gefallen, die jeweiligen Texte, Dateien und dergleichen an die „richtige“ Stelle einzufügen. Nicht möglich…rechtlich… ein Nachteil!